Der Kirchenrat hat sich an seiner Augustsitzung mit dem an der vergangenen Kirchgemeindeversammlung eingeworfenen Thema der Pfarrwahl auseinandergesetzt. Eine Bürgerin warf im Traktandum Umfrage ein, ob die Wahl nicht vor Stellenantritt erfolgen könne.
Der Kirchenrat begrüsst das Engagement und die berechtigten Fragen, bleibt nach ausgiebigen Abwägungen jedoch beim bereits eingeschlagenen Weg. Dieses Vorgehen ist schweizweit nicht selten und daher rechtlich unbedenklich, da sich die Vakanzen oftmals zeitlich nicht mit den Stellenantritten decken. Der Arbeitsvertrag ist bis zur Wahl befristet und wird erst mit der Wahl an der kommenden Kirchgemeindeversammlung definitiv. Somit bleibt die Entscheidung beim Souverän und die demokratischen Werkzeuge bleiben gewahrt.